Dogwalking

„Nur ein ausgeglichener Hund, ist ein glücklicher Hund!“

 

Nach diesem Motto biete ich Ihnen den Service des Dogwalkings für Ihren Hund an. Sie können

in Ruhe arbeiten gehen, oder anderen Aktivitäten nachgehen und brauchen kein

schlechtes Gewissen zu haben, dass Ihr Hund zu kurz kommt.

Nach einem kostenlosen Kennenlernen und einer entsprechenden Vertragsvereinbarung, hole ich Ihren

Hund zur vereinbarten Zeit bei Ihnen zu Hause ab und führe ihn zusammen mit

einem Rudel aus Hunden aus. Die wichtigste Voraussetzung ist die Sozialverträglichkeit Ihres Hundes. Leinenführigkeit und eine Abrufbarkeit würden mir die Arbeit erleichtern, stellt aber keine zwingende Voraussetzung dar.


 Zeiten:

 

  • Mo. - Fr. in der Regel zur Mittagszeit zwischen 10 und 13 Uhr

 

Voraussetzungen:

 

  • gesund, frei von ansteckenden Krankheiten, ausreichend geimpft, regelmäßige Parasiten-Prophylaxe
  • dein Hund sollte keine ansteckenden Krankheiten haben
  • Haftpflichtversicherung
  • maximaler Umkreis von meinem Standort (Katroper Weg 94, 59494 Soest)  10 km, die einfache Strecke
  • Probezeit für deinen Hund

 

Mein Angebot:

 

  • artgerechte und liebevolle Hundebetreuung
  • Schleppleinen und auch zwischendurch Freilauf möglich (je nach Hund, Gelände, Versicherung)
  • Pfoten- und Fellsäuberung nach der Gassi-Runde
  • tägliche Berichte über unsere Runden per WhatsApp
  • Feedback & Tipps individuell auf deinen Hund
  • Versorgung des Hundes bei dir zu Hause (Futter, Wasser, ggf. Medikamente)

    

Preise:


Einzelgassi: 29 Euro, 3/4 Std., Umkreis 10 km vom Firmenstandort für Hin- und Rückfahrt, ab dem 11km wird jeder km mit 1,00 berechnet. Je weiterer Hund aus dem Haushalt + 5,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer!


Weitere Angebote können wir gern in einem individuellen Gespräch klären! 

 



Spartipp

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

 

Neues Urteil: Gassigehen von der Steuer absetzen (Aktenzeichen 12 K 902/16)

 

  • 20 Prozent der jeweils anfallenden Anfahrts-, Arbeits- und Lohnkosten können geltend gemacht werden
  • Dabei ist der jährlich abziehbare Gesamtbetrag allerdings auf 4.000 Euro begrenzt
  • Materialkosten werden nicht berücksichtigt, weshalb es ratsam ist, die verschiedenen Kostenarten in der Rechnung getrennt ausweisen zu lassen

 

Übrigens kann auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung bei der Steuer geltend gemacht werden!

 

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen müssen Sie dem Dienstleister per Banküberweisung zahlen. Für Barzahlungen gibt’s keinen Steuervorteil vom Finanzamt.